In den Blickpunkt gerückt: Organspende

Nicht ganz so oft wie Feuerwehrleute, aber doch immer wieder einmal werden auch THW-Helfer an Einsatzstellen mit Toten und Schwerverletzten konfrontiert. Als Beteiligte wissen sie, welche Anstrengungen erforderlich sind, um in diesen Fällen Menschenleben zu retten und Verletzten Heilungschancen zu bieten.

Oftmals sind kranke oder verletzte Menschen auch auf Organspenden angewiesen. Und obwohl die meisten Bundesbürger der Organspende prinzipiell positiv gegenüberstehen, sind es letztlich nur wenige, die sich auch dazu entschließen, einen Organspendeausweis unter ihren Ausweispapieren mitzuführen. Für THW-Helfer sollte dies aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein ...

Immer wieder kursieren Ängste über dubiose Machenschaften und illegale Geschäfte bei der Organentnahme sowie die Befürchtung, nur der Organe wegen voreilig für tot erklärt zu werden. Diese Ängste sind verständlich, denn der Tod berührt uns alle auf besondere Weise  gerechtfertigt sind sie in Deutschland aber nicht. Seit dem 01. Dezember 1997 schafft das Transplantationsgesetz Rechtssicherheit. Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, wird nicht an einer zentralen Stelle registriert wird, d.h. jeder Bürger kann seine Entscheidung jederzeit dauerhaft oder nur für bestimmte Gelegenheiten revidieren. Desweiteren läßt sich das Einverständnis zur Organentnahme auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken.

Als Organspender kommen – neben Lebendspendern – ohnehin nur Menschen in Frage, deren Gehirnfunktionen bereits erloschen sind, deren Organe aber noch intakt sind, wie es z.B. bei Unfällen der Fall sein kann. Das Zeitfenster für eine Organentnahme ist nicht allzu groß, und oftmals sind die Angehörigen in einer solch bedrückenden Situation überfordert, eine Entscheidung zu treffen. Der Organspendeausweis schafft also auch in dieser Hinsicht Klarheit.

Ausführliche Informationen zum Thema Organspende und den vollständigen Text des Transplationsgesetzes findet man im Internet unter der Adresse

www.organspende-kampagne.de

Dort ist auch der Organspendeausweis als Druckversion hinterlegt. Ansonsten ist der Ausweis auch in Apotheken und bei Ärzten erhältlich. 

 

Kritik, Wünsche oder Anregungen an: webmaster@thw-bs.de ( Stand: 02.03.2002 )