Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Der Hilfsorganisation gehören rund 60.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer an, die in 668 Ortsverbänden tätig sind. 800 hauptamtliche Angestellte leisten in 66 Geschäftsstellen, 8 Länderverbänden und der THW-Leitung in Bonn die erforderliche Verwaltungsarbeit.

Originäre Aufgabe des Technischen Hilfswerks ist die Technische Hilfeleistung im Zivilschutz. Im Auftrag der Bundesregierung wird das Technische Hilfswerk ferner im Ausland tätig. Nicht zuletzt steht das Technische Hilfswerk den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen aber auch zur Bekämpfung von öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes zur Verfügung. Die Anforderung erfolgt im Rahmen der Amtshilfe.

Gesetzliche Grundlage ist das THW-Helferrechtsgesetz ( THW-HelfRG ) in der Fassung vom 22. Januar 1990.

Im Jahr 2000 ist das Technische Hilfswerk 50 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlaß hat die Deutsche Post AG die abgebildete Briefmarke ( Michel-Nr. 2124, Erstausgabe: 08. Juni 2000 ) herausgegeben.

Das THW selber hat das Jubiläum zum Anlaß genommen, seine Ziele und seine Identität in einem Leitbild zu beschreiben.

 

Weiterführende Links

Homepage der Bundesanstalt THW

Homepages der THW-Ortsverbände

Einsatzberichte aus ganz Deutschland

 

Kritik, Wünsche oder Anregungen an: webmaster@thw-bs.de ( Stand: 18.10.2006 )