Seit dem 01.01.1987 besteht eine Gruppen-Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für alle aktiven und fördernden Mitglieder der niedersächsischen Helfervereinigungen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Abgabe des Aufnahmeantrags bei der jeweiligen Helfervereinigung und gilt für THW-Helfer zusätzlich zu den Leistungen, die sich unmittelbar aus dem Helferverhältnis ergeben.
Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen ( AUB ) auf Unfälle, die der Versicherte bei Veranstaltungen der THW-Helfervereinigung e.V. oder in Ausübung des Dienstes als THW-Helfer – einschließlich der Teilnahme an Lehrgängen und Einsätzen – erleidet. Bei Lehrgängen besteht ununterbrochener Versicherungsschutz von der Abfahrt bis zur Wiederkehr. Versichert sind auch Unfälle auf den unmittelbaren Wegen zu und von den Veranstaltungen der THW-Helfervereinigung e.V. bzw. dem Dienst als THW-Helfer.
Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person:
12.500 € | für den Todesfall |
25.000 € | für den Invaliditätsfall bis 90% |
50.000 € | bei Vollinvalidität |
5 € | Unfall-Krankenhaus-Tagegeld |
5.000 € | Bergungskosten |
2.500 € | Übergangsentschädigung |
Haftpflichtversicherung
Versicherungssschutz wird nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung ( AHB ) und den dem Vertrag zugrundeliegenden "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für Tätigkeiten bei der Durchführung von Maßnahmen gemäß den Vereinssatzungen der THW-Helfervereinigung" gewährt.
Die Versicherungssummen betragen:
2.000.000 € | für Personenschäden |
1.000.000 € | für Sachschäden |
100.000 € | für Vermögensschäden |
Ausgeschlossen sind Schäden, die mit Schiffen und Booten verursacht wurden.
Schadensmeldungen
Schäden, für die Versicherungsleistungen beansprucht werden, sind umgehend dem Vorstand der jeweiligen THW-Helfervereinigung anzuzeigen.
Kritik oder Anregungen an: webmaster@thw-bs.de ( Stand: 10.01.2007 )