Interesse an einer Mitarbeit im THW?

Sind Sie motiviert, technisch interessiert und auf der Suche nach einem neuen Hobby? Dann könnte das Technische Hilfswerk für Sie die richtige Organisation sein.

Wir suchen immer wieder neue Helfer, Kraftfahrer und Führungskräfte!

Im Gegensatz zu vielen anderen Ortsverbänden erwähnen wir an dieser Stelle ausdrücklich, daß eine Verpflichtung im THW hohe Anforderungen an Leistungsbereitschaft, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit voraussetzt. Es ist nicht jedermanns Sache, in Sekundenschnelle den Arbeitsplatz oder die Familie zu verlassen, wenn es ein Einsatz erfordert!

Gerade hierin sehen viele Helfer aber den besonderen Reiz Ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz: Helfen, wenn man gebraucht wird! Anwenden, was man gelernt hat!

Das besondere an der ehrenamtlichen Helferschaft ist, daß dabei alle Helfer Ihre beruflichen Qualifikationen einbringen: vom Schlosser bis zum Bauingenieur, vom Koch bis zum freiberuflichen Geschäftsmann – ein enormes Potential, das den Bürgern im Schadensfall zu Hilfe kommt!

 

Was bedeutet die Verpflichtung im THW nun im einzelnen?

1. Ihre Mitwirkung im THW besteht in erster Linie darin, regelmäßig an den vorgegebenen Dienstveranstaltungen teilzunehmen. Diese Dienste finden monatlich einmal samstags in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie an einem ( wechselnden ) Wochentag in der Zeit von 19.00 bis 23.00 Uhr statt. Sollte es Ihre berufliche Tätigkeit nicht zulassen, regelmäßig an an diesen Diensten teilzunehmen, sind Sie für den Dienst im THW nicht geeignet. Natürlich sind Sie während Ihres Jahresurlaubs von der Mitwirkung im THW freigestellt.

2. Ihre Mitwirkung besteht ferner darin, auch außerhalb der vorgegebenen Dienstveranstaltungen für das THW verfügbar zu sein. Sie müssen Ihren Wohnsitz daher in Braunschweig haben. Eine Ausnahmeregelung kann ggf. für Bewerber aus umliegenden Landkreisen getroffen werden, deren Wohnort in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze liegt.

3. Falls Sie aus beruflichen Gründen einmal den Wohnsitz aus Braunschweig verlegen müssen, können Sie Ihren Dienst an Ihrem neuen Wohnort fortsetzen. Da uns Ihre Ausbildung jedoch Kosten verursacht, sind wir daran interessiert, daß Sie in absehbarer Zeit nicht umziehen müssen.

4. Seien Sie sich darüber im klaren, daß Sie im Einsatzfall an Orte kommen können, an denen Sie mit Toten und Verletzten zu tun haben. Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie sich hierzu in der Lage sehen.

5. Der Dienst im THW fordert Ihnen häufig körperliche Leistungen ab. Es ist daher hilfreich, wenn Sie regelmäßig Sport treiben und in guter körperlicher Verfassung sind.

6. Bei der Ausbildung, bei Übungen und Einsätzen müssen Sie mit erhöhter Verletzungsgefahr rechnen. Falls Sie gesundheitliche Probleme haben ( z.B. an Kreislaufschwäche, Hämophilie oder Diabetes leiden ), sind Sie für den Einsatzdienst nicht geeignet.

7. Wer beabsichtigt, die Wehrdienstausnahme in Anspruch zu nehmen, muß sich zur Zeit dazu verpflichten, dem THW mindestens 6 Jahre lang zur Verfügung zu stehen. Dies ist eine lange Zeit, in der sich in Ihrem Leben vieles verändern wird!

 

Und wie kann man Helfer werden?

Wenn Sie mindestens 17 und noch keine 60 Jahre alt sind und Ihnen die vorstehenden Hinweise keine Bedenken bereitet haben, laden wir Sie ein, sich persönlich vorzustellen. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Bewerbung, die folgende Dinge enthalten muß:

1. eine handschriftliche Begründung für Ihre Bewerbung beim THW

2. einen tabellarischen Lebenslauf und ein aktuelles Lichtbild

3. eine Kopie Ihres letzten Schulzeugnisses und ggf. Ihres Ausbildungszeugnisses

4. falls Sie bereits gemustert wurden, eine Kopie des Musterungsbescheides

5. falls Sie den Wehrdienst verweigert haben, eine Kopie Ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

6. eine Kopie Ihres Freischwimmer-Zeugnisses ( oder einer höheren Qualifikation )

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an folgende Anschrift:

    Bundesanstalt THW
    Ortsverband Braunschweig
    Stichwort: Bewerbung
    Ludwig-Winter-Straße 11
    38120 Braunschweig

Da alle neuen THW-Mitglieder eine Grundausbildung absolvieren müssen, stellen wir neue Helfer nicht ganzjährig ein, sondern in der Regel nur zweimal im Jahr, vorzugsweise im April und im September. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Desweiteren weisen wir darauf hin, daß alle neuen THW-Mitglieder spätestens bis zum Ablauf Ihrer Probezeit ( 6 Monate ) die Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen müssen. Wir erkennen Bescheinigungen an, die zum Zeitpunkt des THW-Eintritts nicht älter als ein halbes Jahr alt sind.

Wenn Sie noch Fragen haben rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0531 / 847784 an. Außerhalb unserer Dienstzeiten erreichen Sie unseren Anrufbeantworter. Falls Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir baldmöglichst zurück.

 

Weiterführende Links

Broschüre "Mach mit!"

THW-Helferrechtsgesetz

THW-Mitwirkungsverordnung

 

Kritik, Wünsche oder Anregungen an: webmaster@thw-bs.de ( Stand: 18.10.2006 )