Alarmierung des Ortsverbands

Wie an anderer Stelle erläutert, besitzt das Technische Hilfswerk in der örtlichen Gefahrenabwehr keine originären Kompetenzen, sondern wird dort nur auf Anforderung der jeweils zuständigen Behörden tätig. Wenn z.B. nach einem heftigen Gewitterregen unzählige Keller voll Wasser stehen, kann die Berufsfeuerwehr das THW zur Schadensbeseitigung hinzuziehen, sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Aus diesem Grund können Privatleute das THW nicht gezielt alarmieren.

Andere Behörden können sich rund um die Uhr an die Einsatzleitstelle der Braunschweiger Berufsfeuerwehr wenden, um die Auslösung unserer Meldeempfänger zu veranlassen. Wenn bei der Anforderung unklar ist, wieviele Helfer und welche Fahrzeuge überhaupt benötigt werden, benachrichtigt die Feuerwehr zunächst nur den Leiter der Schnelleinsatzeinheit. Dieser setzt sich umgehend mit der anfordernden Stelle in Verbindung, um in einem gemeinsamen Gespräch die näheren Umstände des Einsatzes zu besprechen. Alles weitere veranlaßt dann der SEG-Leiter.

Die Einsatzleitstelle der Braunschweiger Berufsfeuerwehr ist wie folgt zu erreichen:

    Telefon:   0531 / 2345-0
    Telefax:   0531 / 2345-400

Benachbarte Ortsverbände können uns natürlich auch über die THW-Geschäftsstelle alarmieren; da diese aber nicht ständig besetzt ist, empfehlen wir prinzipiell die Alarmierung über die Braunschweiger Berufsfeuerwehr.

Die Feuerwehr ist jedoch nur für unsere Alarmierung im Einsatzfall zuständig. Sollten Sie uns um eine wirtschaftliche Hilfeleistung ersuchen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere normale Anschrift. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Weiterführende Links

Anfordererbroschüre ( 2,3 MB )

 

Kritik, Wünsche oder Anregungen an: webmaster@thw-bs.de ( Stand: 18.10.2006 )